31.Mai 2006...00:47

Gaspreiserhöhung durch Veolia? Verbraucherschutzrecht nutzen

Durch die Privatisierung kommunaler Energieversorgungsunternehmen haben sich die Möglichkeiten zur politischen Kontrolle der Preise der Energieversorger durch die Gemeindevertretungen verschlechtert. Konnte bisher durch kritische Ratsmitglieder versucht werden, Rechenschaft über die Preispolitik eines städtischen Unternehmens zu verlangen, ist dieser Weg zur Interessenvertretung mit dem Ziel des Verbraucherschutzes nach dem Verkauf einer Stadtwerkegesellschaft an einen überörtlichen großen Energieversorger verstellt. So ist es seit dem Verkauf von BS|Energy an nun Veolia auch in Braunschweig.

Der Verbraucher ist jedoch nur scheinbar machtlos. Richtig ist: Der Energieversorger setzt Preise fest; der Kunde soll sie zahlen. Wo jedoch die Marktmacht groß ist, setzt das Gesetz der Ausübung der Machtstellung Grenzen. Im Kampf David gegen Goliath schlagen sich insbesondere die RichterInnen des Bundesgerichtshofes immer mal wieder auf die Seite der Schwachen und stärken im Namen des Volkes die Schutzrechte der kleinen Leute.

Der Grund für diese Rechtsprechungstendenz ist leicht erklärt: Vertragsfreiheit kann sich nur dort entfalten, wo beide Vertragsparteien auf gleicher Augenhöhe eine Vereinbarung treffen. Setzt aber ein Energieversorger Preiserhöhungen einseitig und nicht überprüfbar fest, ohne dass der Kunde mir nichts dir nichts zu einem anderen Anbieter wechseln kann, braucht der Kunde Schutzrechte, um sich wehren zu können.

Deshalb findet derzeit eine intensive juristische Auseinandersetzung darüber statt, unter welchen Voraussetzungen Energieversorger höhere Preise insbesondere für Gas durchsetzen können.

Die Energieversorger verweisen dabei auf die steigenden Rohölpreise und die Preisbindung beim Gaseinkauf. Zugleich vermelden sie einmal jährlich zur Aktionärsversammlung, dass ihr Unternehmen höhere Gewinne erzielt hat. Verbraucherschutzverbände verweisen dagegen auf § 315 BGB als Verbraucherschutznorm.

Was tun, wenn Veolia von Ihnen höhere Gaspreise verlangt? Die Linke.Volkmarode empfiehlt:

# Schliessen Sie sich mit anderen Betroffenen zusammen. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Aber: 'Allein machen Sie Dich ein' (Ton Steine Scherben).

# Diskutieren Sie in Ihrer Gruppe, ob Sie es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wollen.

# Wenn Sie dies wollen, suchen Sie die Unterstützung eines Rechtsanwaltes, der Ihrer Gruppe helfen will.

# Lesen Sie die Empfehlungen des BUNDES DER ENERGIEVERBRAUCHER, befolgen Sie die Ratschläge, aber klären Sie (mit oder ohne Anwalt), unter welchen Voraussetzungen Sie eine Preiserhöhung als sachlich gerechtfertigt akzeptieren.

# Machen Sie sich bewußt: § 315 BGB ist eine Verbraucherschutznorm. Das ist Ihr Recht! Aber wer verklagt wird und den Prozess verliert, zahlt. Deshalb suchen Sie den Schutz der Gruppe, die sich gemeinsam wehrt, weil sie in der Gruppe stärker ist.

# Lohnt es sich, sich zu wehren? Ja, denn der Käufer eines privatisierten, ehemals kommunalen Unternehmens will eines: Geld verdienen. Er will Ihr Geld als seinen Gewinn verbuchen. Als Quasi-Monopolist gelingt ihm dies, solange sich niemand gegen Abzocke wehrt.